#1

Disclaimer & Urheberrecht

in Regeln 16.05.2020 02:49
von Admin • 119 Beiträge

Deutsch:


Disclaimer – rechtliche Hinweise




1. Haftungsbeschränkung

Die Inhalte des Internetauftritts wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch übernimmt der Anbieter dieser Webseite keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Seiten und Inhalte.


Als Diensteanbieter ist der Anbieter dieser Webseite gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte und bereitgestellte Informationen auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich; nach den §§ 8 bis 10 TMG jedoch nicht verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen. Eine Entfernung oder Sperrung dieser Inhalte erfolgt umgehend ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung. Eine Haftung ist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung möglich.


2. Externe Links

Die Webseite enthält sog. „externe Links“ (Verlinkungen) zu anderen Webseiten, auf deren Inhalt der Anbieter der Webseite keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund kann der Anbieter für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen.

Für die Inhalte und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ist der jeweilige Anbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden einer solchen Rechtsverletzung wird der Link umgehend entfernen.

3. Urheberrecht/Leistungsschutzrecht

Die auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte, Werke und bereitgestellten Informationen unterliegen dem deutschen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Einspeicherung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Das unerlaubte Kopieren/Speichern der bereitgestellten Informationen auf diesen Webseiten ist nicht gestattet und strafbar.

4. Datenschutz

Durch den Besuch des Internetauftritts können Informationen (Datum, Uhrzeit, aufgerufene Seite) über den Zugriff auf dem Server gespeichert werden. Es werden keine personenbezogenenen (z. B. Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) Daten, gespeichert.


Sofern personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies, sofern möglich, nur mit dem vorherigen Einverständnis des Nutzers der Webseite. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht statt.


Der Anbieter weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht gewährleistet werden kann. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die durch solche Sicherheitslücken entstandenen Schäden.


Der Verwendung der Kontaktdaten durch Dritte zur gewerblichen Nutzung wird ausdrücklich widersprochen. Es sei denn, der Anbieter hat zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt.

Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte für den Fall der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, z. B. durch Spam-Mails, vor.

Quelle: Disclaimer und Websites erstellen

Englisch:



Definition
Das Urheberrecht wie es im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt ist, schützt den Urheber des Werkes, d.h. den menschlichen Schöpfer des Fotos, des Beitrages oder des Computerprogramms, § 7 UrhG. Nur er erlangt umfassende wirtschaftliche und ideelle Schutzrechte für sein Werk.

Urheberrecht (Werke)
Persönliche geistige Schöpfung
Werke sind persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG@).
Eine persönliche geistige Schöpfung liegt vor, wenn ein Mensch eine individuelle geistige Leistung erbracht hat (Leistung mit gewissem Grad an Individualität, bzw. Eigentümlichkeit).
Persönliche Schöpfung bedeutet, dass etwas mit individuellem Charakter geschaffen sein muss (persönliche Schöpfung = Andersartigkeit gegenüber schon vorhandenen Werken). Je größer der Gestaltungsspielraum für den Schaffenden ist, desto andersartiger (individueller) kann sein Werk sein (s.a. geistige Schöpfung).
Urheberrecht (Sprachwerke, Schriftwerke)

Begriff und Bedeutung
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§ 1 UrhG@).
Zu den geschützten Werken gehören die Sprachwerke und Schriftwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG@).
Nicht jeder Text oder jede Rede wird urheberrechtlich geschützt. Erforderlich ist eine persönliche geistige Schöpfung, um das ein Sprachwerk oder Schriftwerk vorliegt.
Beispiele: Romane, Erzählungen entstehen aus frei erfundenen Stoffen und haben daher einen hohen Grad an Individualität (Literarische Werke).

"Kleine Münze"
Erfüllt eine Schöpfung zwar die Anforderungen an den urheberrechtlichen Werkbegriff, erreicht sie das notwendige Maß an Schöpfungshöhe aber nur knapp, so bezeichnet man sie als „kleine Münze“. Der Begriff bezeichnet die Untergrenze des urheberrechtlich möglichen Schutzes.
Ausgehend von der Definition des urheberrechtlichen Werkes als persönlicher geistiger Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG) verlangt der Bundesgerichtshof für das Vorliegen der Werkeigenschaft in ständiger Rechtsprechung ein gewisses Maß an Gestaltungshöhe (vgl. die Darstellungen von Loewenheim in: Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl. 1999, § 2 Rn. 32 ff.; Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 2004, § 2 Rn. 53 ff., der von „Schöpfungshöhe“ spricht). Für fast alle Werkarten setzt er dabei eine relativ niedrige Grenze an, so dass in der Regel schon Werke mit geringer Gestaltungshöhe (die so genannte "Kleine Münze" ) urheberrechtlichen Schutz genießen. Das gilt unter anderem auch für Werke der bildenden Kunst (vgl. BGH, GRUR 1995, S. 581 <582> – „Silberdistel“).
Sprachwerke
Für die Sprachwerke (die Literatur) gilt, dass auch die kleine Münze geschützt ist, beispielsweise der dreizeilige banale Text des Refrains eines Schlagers (BGH, GRUR 1991, 531 – „Brown Girl I“). Auch Briefe sind geschützt, wenn sie über alltägliche Mitteilungen hinausgehen.

© – Setzen Sie ein Zeichen
Das Copyright-Zeichen © soll signalisieren, dass der Text oder das Bild urheberrechtlich geschützt ist. Mit der Verwendung dieses Zeichen geben Sie Dritten zu verstehen, dass sie diese Produkte nicht ohne Ihr Einverständnis verwenden dürfen. Allerdings hat das Copyright-Zeichen lediglich Signalwirkung und ist juristisch folgenlos.
Das Urheberrecht greift auch ohne diesen Vermerk. Werke, die unter das Urheberrecht fallen, sind also automatisch geschützt.
Werke, die nicht unter diesen Schutz fallen, sind auch dann nicht geschützt, wenn man den Copyright-Vermerk anbringt.

Quellen: http://www.juraforum.de und http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/


nach oben springen
lockDas Thema wurde geschlossen.


Besucher
0 Mitglieder und 1 Gast sind Online

Besucherzähler
Heute waren 7 Gäste online.

Forum Statistiken
Das Forum hat 166 Themen und 324 Beiträge.

Heute waren 0 Mitglieder Online:


Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen